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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittler-AGB 

 

 

§ 1

Tätigkeit als Reisevermittler

 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom sonnenklar.TV Reisebüro Aue (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's von RB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

  1. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an.

 

  1. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlichan.

 

 

  1. Für den von RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“) sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

 

 

§ 2

Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

 

  1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.

 

  1. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den Anbieter. Die Übermittlung durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform. 

 

  1. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.

 

  1. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.

 

  1. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird RB für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

 

 

§ 3

Reiseunterlagen

 

  1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

 

  1. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

 

  1. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht, übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

 

  1. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

 

 

§ 4

Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

 

  1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno‑/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno‑/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.

 

  1. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.

 

  1. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

 

 

§ 5

Umbuchung und Rücktritt

 

Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

 

 

§ 6

Informationspflichten des Reisevermittlers

 

  1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

  1. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

 

 

 

 

 

 

§ 7

Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

 

  1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

 

  1. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Anbieter führen.

 

  1. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

 

  1. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 8

Haftung von RB

 

  1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.

 

  1. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.

 

  1. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RB für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

  1. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung von RB unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.

 

  1. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.

 

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RB betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 9

Datenschutz

 

1.    RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

 

2.    Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

 

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

 

3.    Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter aue@sonnenklar.de oder an die Adresse des RB Wettinerstraße 17, 08280 Aue wenden.

 

 

 

§ 10

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

 

RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

 

Veranstalter AGB (betreffend Minikatalog-Gruppenreisen)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen der Firma sonnenklarTV Reisebüro Aue
für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2020

 

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg, im
Buchungsfall ab dem 01.07.2020 zustande kommenden Gruppenreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung
und die ergänzenden Informationen von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg für die jeweilige Reise, soweit
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein
neues Angebot von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vor, an das sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c)Die von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl
und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden
nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg erfolgen. (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten
Buchungsformulars als Anhang).
Mit der Buchung bietet der Kunde sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenbergdem Kunden eine den
gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern
der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach
Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit
beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB,
die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete
Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts - und Kündigungsrechte, insbesondere
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf
denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;
im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

 

 

2. Bezahlung
2.1. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht
und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises mindestens aber 25,00€ pro Person fällig. Die
Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der
gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in
der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

 


3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1.
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden
sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom
Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Hatte sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen
Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

 

4.Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere
Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafenoder
Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg den Reisenden in Textform klar und
verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der
Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vom Kunden verlangen.
b)Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg verteuert hat
4.4. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenbergist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des
Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) - c) genannten Preise, Abgaben oder
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der
Mehrbetrag von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenbergzu erstatten. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Alex Touristik hat dem Kunden
/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg
gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt
der Kunde nicht innerhalb der von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt
vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

 


5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn
sie nicht der Kontrolle von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg
wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet

 

Rücktritt bis 41 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis

Rücktritt 40.-31. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
Rücktritt 30.-15. Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis
Rücktritt 14.- 7. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis
Rücktritt 6.- 2. Tag vor Reisebeginn 75% vom Reisepreis
Rücktritt 1. Tag vor Reisebeginn und Nichtanreise 95% vom Reisepreis


5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg nachzuweisen, dass
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg nachweist, dass sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in
jedem Fall rechtzeitig, wenn sie sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

 

6.Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger
Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg
keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EG-BGB gegenüber dem
Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf
Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden
erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das
Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen
Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 - 25,00€ pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.

 


7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenbergbeim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
b) sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung
anzugeben.
c) sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

 

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
ungeachtet einer Abmahnung von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten
von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg beruht.
8.2. Kündigt sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg, so behält sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg den Anspruch auf den Reisepreis;
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 


9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu
informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der
von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vor Ort zur
Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind etwaige Reisemängel an sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über
die Erreichbarkeit des Vertreters von
sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann
jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur
Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Alex Touristik
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 


10.Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
10.2. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und
der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden
erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§
651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg haftet jedoch, wenn und soweit für
einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis -, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg sächlich geworden ist.

 


11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über
diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 


12. Pass - , Visa - und Gesundheitsvorschriften
12.1. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass - und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die
Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll -und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
12.3. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 


13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg weist für alle
Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online –
Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consum-ers/odr/ hin.
13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts-und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden/Reisenden und sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
Kunden/Reisende können sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von sonnenklarTV Reisebüro Aue und Schwarzenberg vereinbart.

 

 

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