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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittler-AGB

 

§ 1

Tätigkeit als Reisevermittler

 

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die

vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom sonnenklar.TV

Reisebüro Offenburg (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten

für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB vom RB. Der

Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster

Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. Einzelreiseleistungen oder

verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler,

Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von

Einzelreiseleistungen an.

 

3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt

den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich

an.

  

4. Für den vom RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem

jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“)

sind allein die AGB des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen

Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und

müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten

keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die

jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich

der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

 

 

§ 2

Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

 

1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den

Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu

vermitteln.

 

2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den

Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den

Anbieter. Die Übermittlung durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des

Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar.

Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er

das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche

Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform. 

 

3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für

den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht

fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst

zu tragen.

 

4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden

(Reisebüroinkasso durch RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des

Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu

bezahlen.

 

5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch

RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei

Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird RB für die nach § 651 w Abs. 3

BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den

dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

 

  

§ 3

Reiseunterlagen

 

1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder

in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters

(Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das

Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

 

2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der

Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko

trägt der Reisende.

 

3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht,

übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche

Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus

den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

 

4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro

ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und

bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter

direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

 

 

§ 4

Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

 

1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und

entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder

übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine

anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch

Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab

Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des

Reisenden, durch den Anbieter Storno/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu

100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf

Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass

nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu

den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno/Umbuchungsgebühren eine

Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.

 

2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches

Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in

Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In

zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass)

vorzulegen.

 

3. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung

des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden

Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor

Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor

Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen

Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die

Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor

Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug

durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen,

dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.

Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden

Fluggesellschaften.

 

 

§ 5

Umbuchung und Rücktritt

 

1. Die Möglichkeit des Kunden zur Umbuchung einer verbindlichen Buchung sowie

die damit verbundenen Kosten richten sich ausschließlich nach den Konditionen

des vom ihm gewählten Reiseveranstalters bzw. vom ihm gewählten sonstigen

Vertragspartners (z. B. Fluggesellschaft, Hotel, Beförderungsunternehmen oder

andere Leistungsträger). Der Kunde kann die dafür geltenden Konditionen in den

AGB bzw. in den sonstigen Hinweisen des von ihm gewählten Reiseveranstalters

bzw. sonstigen Leistungsträgers einsehen.

 

2. Bei Buchung eines Pauschalreisevertrages kann der Kunde gemäß § 651 h BGB

jederzeit vor Reisebeginn – grundsätzlich gegen Zahlung einer angemessenen

Entschädigung bzw. einer vom Reiseveranstalter ausgwiesenen Entschädigungs-

pauschale – vom Vertrag zurücktreten. Es steht dem Kunden der Nachweis frei,

dass kein oder ein geringerer Schaden als in der vom Reiseveranstalter bezifferten

Entschädigungspauschale entstanden ist bzw. die Entschädigungspflicht

ausnahmsweise nicht besteht, insbesondere, wenn am Bestimmungsort oder in

dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von

Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

 

3. Alternativ kann der Kunde nach Maßgabe des § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer

stellen.

 

4. Im Übrigen richten sich die Möglichkeiten des Kunden zur Stornierung seiner

Buchung nach den Konditionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in

den sonstigen Hinweisen des von ihm gewählten sonstigen Leistungsträgers (z. B.

Fluggesellschaft). Je nach Tarif der gebuchten Leistung, Stornierungszeitpunkt

sowie den Bedingungen des Vertragspartners kann es vorkommen, dass keine

Rückerstattung erfolgt.

Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß

den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Flugscheine sind nicht

übertragbar und Namensänderungen nicht möglich, es sei denn, die

Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen.

 

5. RB unterstützt den Kunden auf Anfrage gern dabei, eine praktikable Lösung zu

finden und gibt nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte zu Stornierungs-

und Umbuchungskosten der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger – RB hat

jedoch keinen Einfluss auf die zur Anwendung kommenden

Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.

 

6. RB ist berechtigt, alle anfallenden Umbuchungs- oder Stornierungsentgelte der

vermittelten Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einzuziehen.

 

7. Zur Vermeidung des Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden daher den

Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer

Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

 

 

§ 6

Informationspflichten des Reisevermittlers

 

1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die

gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB

und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise,

Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen,

Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese

Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden

sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1

BGB ist, wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des

Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem

Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

  

§ 7

Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

 

1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen

Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für

den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder

auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt

insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des

Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens

bei der Abwicklung von Flügen.

2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht

beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden

gegenüber dem Anbieter führen.

 

3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich

anzuzeigen und RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

 

4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere

Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen

entgegenzunehmen. RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen

Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 8

Haftung von RB

 

1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie

bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer,

Überschwemmungen, von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.

 

2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den

Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines

Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die

Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. RB

haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern

diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. RB

haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom

Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von

Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für

Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten

Reisevertrages.

 

3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder

unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und

branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RB

für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beschränkt.

 

4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes

oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist

die Haftung von RB unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung

für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung

der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des §

651w Abs. 4 BGB.

 

5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht

werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,

deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und

auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog.

Kardinalpflichten). RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit

dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf

den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen

fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.

 

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für

die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen

von RB betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die

Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB

ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung

ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen

Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 9

Vermittlungsentgelte

 

1. RB stellt dem Kunden für seine Beratungs- und Serviceleistungen bei der

Vermittlung von Reise- und/ oder Beförderungsverträgen Entgelte nach Maßgabe

des Aushangs im Reisebüro bzw. der Anzeige auf der Website von RB oder nach

Maßgabe einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden in Rechnung. Die

Vermittlungsentgelte werden im Fall des Nichtantritts der Reise oder Beförderung

bzw. im Fall der Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn, der Nichtantritt

bzw. die Stornierung beruht auf einem Verschulden des RB.

 

2. Die Abwicklung einer Änderung (z.B. Umbuchung) oder Stornierung einer

bestätigten Buchung auf Kundenwunsch bei dem vom Kunden gewählten

Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger durch RB, unter Berücksichtigung der

unter § 5 dargestellten Grundsätze, stellt eine zusätzliche Dienstleistung von RB

dar, die der Kunde freiwillig in Anspruch nehmen kann. Die Leistung gilt als

erbracht, wenn die gewünschte Änderung bzw. Stornierung des Vertrages durch

RB erfolgt ist. Das dafür anfallende Bearbeitungsentgelt wird nach Maßgabe des

Aushangs bzw. der Angabe im Reisebüro bzw. auf der Website von RB oder nach

Maßgabe der Vereinbarung zwischen RB und dem Kunden in Rechnung gestellt.

Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, sofern eine Umbuchung oder

Stornierung oder Namensänderung wegen des schuldhaften Verhaltens von RB.

 

 

§ 10

Datenschutz

 

1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personen-

bezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung

gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der

Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung

verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur

Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht

mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO

aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und

Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der

Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a

DS-GVO eingewilligt hat.

 

2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB

hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende

Betroffenenrechte:

 

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16

DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung

der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19

DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf

Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

 

3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB

unter offenburg@sonnenklartv.de oder an die Adresse des RB 

sonnenklar.TV Reisebüro Offenburg, Lindenplatz 8, 77652 Offenburg wenden.

 

 

§ 11

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

 

1. RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-

Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

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