Busrundreise Historische Höhepunkte an der Costa Dorada
Inklusivleistungen
- Flug ab/bis Deutschland nach Barcelona
- Transfers Flughafen-Hotel-Flughafen
- 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Estival Park (Landekategorie) im Doppelzimmer oder Appartement
- 7x Halbpension Plus (0,5l Wasser und 0,25l Wein während des Abendessens)
- 2=1 Angebot für den SPA Bereich (1x Eintritt zahlen, der 2. Eintritt ist kostenlos)
- Stadtbesichtigung in Peñíscola (Eintritt in die Burg inklusive), Montblanc, Sant Carles de la Ràpita
- Besichtigung mit Führung: Königliche Klöster Santa Maria de Poblet und Santa Creus
- Besichtigung mit Führung: Naturmuseum der tausendjährigen Olivenbäume inklusive Olivenölverkostung
- Bootsfahrt auf dem Fluss Ebro bis zur Mündung (ca. 45 Minuten)
- Besuch des Ökomuseums "Naturpark Ebro-Delta"
- Deutschsprechende Reiseleitung während der gesamten Reise
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer)
nicht inkludierte Leistungen
- Flexibler Storno & Umbuchung gegen geringe Gebühr bis 15 Tage vor Reisebeginn für Abreisen bis 31.10.24* (ausgenommen Linienflüge, xsonnenklar.TV-Angebote, Rundreisen und Kreuzfahrten)
Hinweis Übernachtungssteuer
Wenn Sie nach Katalonien reisen, müssen Sie eine Kurtaxe erwarten. Für das 4* Hotel Estival Park liegt die Steuer bei ca. € 1,70 / pro Person / Tag.
Zug zum Flug
Verpflegung
Halbpension Plus in Ihrem 4-Sterne-Hotel Estival Park (Landeskategorie):
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- 0,5l Wasser und 0,25l Wein während des Abendessens inklusive
Wunschleistung
Zuschlag für Doppelzimmer zur Alleinbenutzung: ab € 170,- pro Person/ Woche
Lage
Das Resort liegt ruhig und nur ca. 250 m vom langen Sandstrand von La Pineda entfernt. Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten sowie Restaurants und Bars liegen in der näheren Umgebung. Eine Bushaltestelle mit Verbindungen nach Salou (ca. 5 km) oder Tarragona (ca. 10 km) befindet sich in ca. 200 m Entfernung. Den bekannten Themenpark „Port Aventura“ erreichen Sie in ca. 10 Fahrminuten. Der Flughafen von Barcelona ist ca. 125 km entfernt.
Ausstattung
Das Hotel Estival Park ist ein weitläufiges Resort mit 913 Zimmern verteilt auf 3 Hauptgebäude. Es verfügt über eine Empfangshalle mit Rezeption, Lifts, WLAN (im gesamten Gebäude inklusive), Aufenthaltsraum, Frisör (gegen Gebühr), 3 Restaurants und mehreren Bars. In der schönen Außenanlage befinden sich die Sonnenterrassen und mehrere Swimming-Pools mit Poolbars. Liegen und Sonnenschirme sind (nach Verfügbarkeit) am Pool inklusive, Badetücher gegen Kaution.
Unterbringung
Die geschmackvoll eingerichteten Doppelzimmer (ca. 20 m² ) verfügen über ein Bad/WC, Föhn, Sat.-TV, Telefon, WLAN (inklusive), Mietsafe, Klimaanlage, Balkon oder Terrasse. Die Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Sport/Unterhaltung/Wellness
Inklusive: abwechslungsreiche Abendunterhaltung (Live-Musik, Shows, Tanzabend) und Tagesanimation
Gegen Gebühr: Fitnessraum, Paddletennis, Squash, Tennis, Wellnessbereich „Aquum SPA & Wellness“ auf ca. 4000 m² mit Hallenbad (mehrere Pools), Whirlpool, Dampfbad, Sauna und Wellness- & Beautyanwendung.
Verpflegung
Halbpension Plus:
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
- inklusive 0,25 L Wein und 0,5 L Wasser während des Abendessens
- Regionsbeschreibung
- Ihre Urlaubsregion: Costa Dorada
Die Costa Dorada liegt in Katalonien und gehört zu den beliebtesten Urlaubsregionen Spaniens. Übersetzt bedeutet der Name „die goldene Küste“, welcher von den vielen goldgelben Stränden abstammt. Doch die Region überzeugt nicht nur mit ihren Stränden, sondern auch mit ihren kleinen Fischerdörfern wie Altafulla oder Torredembarra, sowie ihren kulturellen Städten wie Tarragona oder Reus, dem Geburtsort des Architekten Antonio Gaudi. Außerdem können Sie den Naturpark Ebro-Delta bestaunen, den Tag im Themenpark Port Aventura verbringen, oder eine Wassersportart, wie Windsurfen oder Paddelsurfen ausprobieren.
Ihr Urlaubsort: La Pineda de Salou
Der Badeort La Pineda De Salou liegt ca. 100 km südlich von Barcelona in der Provinz Tarragona. Der lange Sandstrand fällt leicht ins Wasser ab und bietet Badevergnügen pur. Für Erholung sorgt neben dem klaren Wasser und den vielen Sonnenstunden auch die schöne Strandpromenade, die zum Bummeln und Flanieren einlädt. Sie finden hier eine Vielzahl an Restaurants, Cafés und Bars. Eine besondere Attraktion ist der bei Salou gelegenen Freizeitpark Universal's Port Aventura, der mit seinen Achterbahnen zu einem der größten Spaniens zählt. - Reiseverlauf
- 1. Tag: Anreise
Flug nach Barcelona und Transfer in Ihr 4-Sterne Hotel Estival Park.
2. Tag: Playa de la Pineda
Tag zur freien Verfügung.
3. Tag: Die Zisterzienserroute – im Hinterland Tarragonas
Im hügeligen Hinterland von Tarragona verstecken sich ursprüngliche Dörfer, große Weinberge und auch einzigartige Klöster. In Poblet besichtigen wir eines der größten uns prachtvollsten Königsklöster Spaniens. Santa Maria de Poblet ist ein beeindruckendes Zeugnis der Baukunst der Zisterzienser aus dem 14. Jh. und zählt heute zum UNESCO Weltkulturerbe. Anschließend geht es in die mittelalterliche Stadt Montblanc mit einer historischen Stadtmauer mit ursprünglich 31 Türmen und 5 Toren. Bei einem Rundgang durch die unter Denkmalschutz stehende Altstadt sehen wir imposante Bauwerke aus verschiedenen Epochen. Die zweite Klosteranlage des Tages, Santes Creus aus dem 12. Jh., ist ein wahres Juwel Kataloniens. Sie beherbergt wunderschöne Buntglasfenster, einen spektakulären gotischen Kreuzgang sowie prunkvolle Königsgräber.
4. Tag: Peñíscola und die tausendjährigen Olivenbäume
Wir machen heute einen Abstecher zur Orangenblütenküste. Das Städtchen Peñíscola gehört zu den schönsten Badeorten der Provinz Castellón. Höhepunkt ist der Besuch der historischen Altstadt und der imposanten Festung der Tempelritter aus dem 14. Jh. Sie liegt auf einem 64 m hohen Felsen und war ursprünglich nur mit einer schmalen Sandbank mit dem Festland verbunden. In den engen Gassen mit hohen weißen Häusern drängen sich Restaurants und Souvenirläden. Außerhalb der Mauern erstrecken sich kilometerlange Sandstrände.Auf dem Rückweg besichtigen wir das Naturkundemuseum der tausendjährigen Olivenbäume. Das Gebiet, in dem sich die Bäume befinden, ist die größte bekannte Ansammlung tausendjähriger Olivenbäume auf der Welt. Bei einer Führung durch den Olivenhain werden wir ca. 35 Exemplare kennenlernen und auch den ältesten Olivenbaum der Welt betrachten (Farga del Arión aus dem Jahr 315 n. Chr.). Zum Abschluss können wir bei einer Verkostung verschiedene Olivenöle genießen.
5. Tag: Playa de la Pineda
Tag zur freien Verfügung.
6. Tag: Naturpark Ebro-Delta
Wir fahren heute in den wunderschönen Naturpark Ebro-Delta. Es ist das größte und bedeutendste Feuchtgebiet Kataloniens und Heimat von ca. 400 Vogelarten. Bei einer 45-minütigen Bootsfahrt entlang der Ebro-Mündung entdecken wir die letzten Kilometer des Flusses. Wir sehen hier unter anderem die Insel Buda, den Hafen von Deltebre, den Hügel der Jungfrauen, die Insel San Antonio, das Vogelnistgebiet „Garxal“ und die Mündung des Ebro ins Meer. Anschließend Freizeit, z. B. zum Mittagessen und für einen Spaziergang entlang des Flussufers, mit der Möglichkeit von einem der Aussichtspunkte einen wunderschönen Panoramablick auf die Mündung zu genießen. Später besuchen wir das Ökomuseum des Naturparks. Das Museum informiert den Besucher über das kulturelle, historische und ökologische Erbe des Deltas. Besonderer Wert wird auf die Wechselbeziehung zwischen menschlichen Eingriffen und dem Ökosystem gelegt. Unser Ausflug endet mit einem Besuch der historischen Stadt Sant Carles de la Ràpita.
7. Tag: Playa de la Pineda
Tag zur freien Verfügung.
8. Tag: Abreise
Transfer zum Flughafen von Barcelona und Rückflug. - Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Spanien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich gestattet. Bei Anreise aus Ländern, die von den spanischen Behörden als Risikogebiete eingestuft wurden, müssen besondere Vorschriften beachtet werden (s. 'Test-Bestimmungen'). Bis einschließlich 03.04. betrifft dies neben Deutschland auch Österreich. Die Schweiz (Nicht-EEA-Mitglied) wird nicht auf der Ausnahmeliste der Drittstaaten geführt und müsste demnach auch als Risikogebiet gelten.
An den Grenzen erfolgt eine umfassende Gesundheitskontrolle (u.a. Temperaturmessung). Personen mit einer erhöhten Temperatur (über 37,5°C) oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten werden einer näheren Untersuchung unterzogen. Eine Einreise ist auch auf dem Landweg über Frankreich und Portugal möglich. Die spanischen Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Autonome Regionen haben die Befugnis zusätzliche eigene Anmeldeerfordernisse zu erlassen.
Einreiseformulare
Alle (auch Minderjährige unter 12 Jahren) Flugreisenden müssen vor Reiseantritt ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-Apperfolgen. Der QR-Code kann frühestens 48 Stunden vor Einreise erstellt werden. Die Vorgehensweise wird hier von spanischen Behörden erklärt (mit Video).
Transit
Die Durch- und Weiterreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten ist gestattet, Reisende müssen jedoch ein Einreiseformular ausfüllen.
Bei COVID-19-Symptomen können Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.
Für eine Weiterreise nach Portugal sind die Einreisebestimmungen Portugals zu beachten.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Der Test muss auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und kann sowohl in Papierform (Originaldokument), als auch digital mitgeführt werden und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors sowie das negative Testergebnis. Außerdem muss der Test in der schon vorgeschriebenen App oder Website vor Einreise hinterlegt werden. Personen, die keinen Test bei Einreise vorweisen können, müssen mit einer Strafe von bis zu 6.000 Euro rechnen.
Bei Inlandsreisen zwischen dem spanischen Festland und den Kanaren/ Balearen bestehen ebenfalls Test- und Registrierungspflichten. Bei Einreisen auf dem Landweg aus Frankreich bestehen Ausnahmen für Grenzpendler.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Spanien werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Geimpfte Personen aus allen Ländern dürfen nach Spanien einreisen. Sie müssen hierbei einen vollständigen Nachweis einer COVID-19-Impfung vorlegen. Der Impfstoff muss von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt sein. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle. Der Nachweis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Der Ausnahmezustand wurde im Mai aufgehoben, in den Autonomen Gemeinschaften kommt es jedoch zu jeweils unterschiedlichen Beschränkungen. Verschiedene Regionen und Kreise haben Ausgangssperren verhängt, welche in der Regel von 1 Uhr bis 6 Uhr greifen.Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen findet sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Private Treffen in der eigenen Wohnung sind zwischen 2 Haushalten wieder erlaubt. In Madrid keine Gebiete und Gemeinden mehr von Bewegungsbeschränkungen betroffen (s. Karte). Restaurants dürfen die Außen-und Innenbereiche wieder öffnen, eine Sperrstunde gilt ab 1 Uhr. In den Außenbereichen dürfen 8 Personen sitzen und in den Innenräumen sind sechs Personen zugelassen. Weitere Einzelheiten stellt die Comunidad de Madrid zur Verfügung.
Die Regionalregierungen aller autonomen Gemeinschaften können eigenständig diverse Maßnahmen ergreifen, je nach Region gibt es abweichenden Regelungen (s. Lockdown). Aufgrund örtlicher Infektionsherde können jederzeit Mobilitätsbeschränkungen (etwa bzgl. touristischer Einreisen, Transit zur Weiterreise in nicht betroffene Gebiete, etc.) eingeführt werden. Es wird allen Reisenden, innerhalb des Landes, empfohlen einen Nachweis (bspw: Arbeitgeberbescheinigung) über die Weiterreise zu dem Zielort mitzuführen.
Reisen auf die Kanaren und die Balearen sind vom spanischen Festland weiterhin möglich.
Lockdown
Je nach Infektionsgeschehen können die Regelungen in den Regionen abweichen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gilt ein landesweitesRauchverbot an Orten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Weiterhin ist der Alkoholkonsum im Freien untersagt. Im Rahmen des Ausnahmezustandes dürfen sich maximal sechs Personen in privaten Haushalten treffen.
In den Regionen Murcia und Valencia dürfen sich im Innenbereich, wie auch im Außenbereich, maximal 10 Personen treffen.
Geschäfte
Geschäfte haben unter Einhaltung von Hygiene-und Sicherheitsregeln geöffnet. Die Kontaktinformationen der Kunden müssen bis zu 4 Wochen zum Zwecke der Rückverfolgung aufbewahrt werden.
Gastronomie
In Restaurants und anderen gastronomischen Betriebe gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Mit einer Maskenpflicht ist zu rechnen. Die Sperrstunde kann in den Regionen unterschiedlich sein.
Hotellerie
Mit verschärften Maßnahmen sind Hotels und Beherbergungsunterkünfte wieder geöffnet. Es gelten Auslastungsbeschränkungen in den Gemeinschaftsbereichen und Innenbereichen von Restaurants von 50%. Bei Positivtestungen und einer einhergehenden Verlängerung der Quarantäneunterkünfte kann es aufgrund hoher Auslastung zu Engpässen beim Suchen und Finden einer Unterkunft kommen.
Veranstaltungen
Es gelten unterschiedliche, regionale Bestimmungen. Bei den meisten Großveranstaltungen gilt Maskenpflicht.
Sport & Freizeit
Strandsport ist mit Mindestabstand von 2 Metern erlaubt. Fitnesscenter haben mit Kapazitätsbeschränkung und unter Einhaltung von Hygieneregeln geöffnet. Unter Umständen werden Kontaktinformationen zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahrt.
Nachtclubs und Discotheken dürfen unter Einhaltung der 3G-Regeln öffnen.
In vielen Küstenorten dürfen die Strände zurzeit nachts nicht betreten werden.
Transport
Städtische und interregionale Verkehrsdienste (d.h. Busse und Züge) haben den Betrieb wieder aufgenommen, es kommt aber weiterhin zu Einschränkungen. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Verkehrsbetriebe müssen Kontaktinformationen der Fahrgäste zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahren.
Flugbetrieb
Die großen Flughäfen Madrid und Barcelona sowie Malaga und Valencia sind mit verringerten Kapazitäten geöffnet. Zahlreiche Hygiene-und Abstandsregeln inkl. Maskenpflicht gelten an spanischen Flughäfen. Zusätzlich sind Wärmebildkameras zur Temperaturmessung installiert.
Sonstiges
Bei einem positiven COVID-19-Test sollten Reisende in ihrer Unterkunft bleiben und die entsprechende Hotline anrufen (Andalusien: +34 955 545 060; Balearen: +34 971 211 991; Kanaren: +34 928 301012 für Gran Canaria, +34 922 470012 für Santa Cruz de Tenerife; Katalonien: +34 933 039 944). Eine Isolation ist nicht mehr vorgesehen.
Bei Verdachtsfällen ist es nicht erforderlich, eine Meldung zu unternehmen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Spanien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
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- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE Nutzung (Wert: € 132,- pro Zimmer)
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