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Unser Team
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittler-AGB

 

 

§ 1

Tätigkeit als Reisevermittler

 

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die   

    vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Name des

    Reisebüros (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für

    den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB vom RB. Der

    Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster   

    Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. Einzelreiseleistungen oder

    verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler,

    Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von

    Einzelreiseleistungen an.

 

3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt

    den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich

    an.

  

4. Für den vom RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem

    jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“)

    sind allein die AGB des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen

    Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und

    müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten

    keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die

    jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich

    der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

 

 

§ 2

Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

 

1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den

    Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu

    vermitteln.

 

2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den

    Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den

    Anbieter. Die Übermittlung durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des

    Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar.

    Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er

    das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche

    Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform. 

 

3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für

    den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht

    fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst

    zu tragen.

 

4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden

    (Reisebüroinkasso durch RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des

    Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu

    bezahlen.

 

5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch

    RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei

    Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird RB für die nach § 651 w Abs. 3

    BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den

    dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.

 

  

§ 3

Reiseunterlagen

 

1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder

    in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters

    (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das

    Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

 

2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der

    Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko

    trägt der Reisende.

 

3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht,

    übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche

    Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus

    den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

 

4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro

    ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und

    bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter

    direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.

 

 

§ 4

Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen

 

1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und

    entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder

    übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine

    anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch

    Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab

    Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des

    Reisenden, durch den Anbieter Storno‑/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu

    100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf

    Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass

    nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu

    den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno‑/Umbuchungsgebühren eine

    Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.

 

2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches

    Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in

    Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In

    zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass)

    vorzulegen.

 

3. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung

    des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden

    Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor

    Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor

    Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen

    Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die

    Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor

    Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug

    durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen,

    dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.

    Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden

    Fluggesellschaften.

 

 

§ 5

Umbuchung und Rücktritt

 

1. Die Möglichkeit des Kunden zur Umbuchung einer verbindlichen Buchung sowie

    die damit verbundenen Kosten richten sich ausschließlich nach den Konditionen

    des vom ihm gewählten Reiseveranstalters bzw. vom ihm gewählten sonstigen

    Vertragspartners (z. B. Fluggesellschaft, Hotel, Beförderungsunternehmen oder

    andere Leistungsträger). Der Kunde kann die dafür geltenden Konditionen in den

    AGB bzw. in den sonstigen Hinweisen des von ihm gewählten Reiseveranstalters

    bzw. sonstigen Leistungsträgers einsehen. 

 

2. Bei Buchung eines Pauschalreisevertrages kann der Kunde gemäß § 651 h BGB

    jederzeit vor Reisebeginn – grundsätzlich gegen Zahlung einer angemessenen

    Entschädigung bzw. einer vom Reiseveranstalter ausbedingten Entschädigungs-

    pauschale – vom Vertrag zurücktreten. Es steht dem Kunden der Nachweis frei,

    dass kein oder ein geringerer Schaden als in der vom Reiseveranstalter bezifferten

    Entschädigungspauschale entstanden ist bzw. die Entschädigungspflicht

    ausnahmsweise nicht besteht, insbesondere, wenn am Bestimmungsort oder in

    dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

    auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von

    Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

 

3. Alternativ kann der Kunde nach Maßgabe des § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer

    stellen.

 

4. Im Übrigen richten sich die Möglichkeiten des Kunden zur Stornierung seiner

    Buchung nach den Konditionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in

    den sonstigen Hinweisen des von ihm gewählten sonstigen Leistungsträgers (z. B.

    Fluggesellschaft). Je nach Tarif der gebuchten Leistung, Stornierungszeitpunkt

    sowie den Bedingungen des Vertragspartners kann es vorkommen, dass keine

    Rückerstattung erfolgt.

    Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß

    den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Flugscheine sind nicht

    übertragbar und Namensänderungen nicht möglich, es sei denn, die

    Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen.

 

5. RB unterstützt den Kunden auf Anfrage gern dabei, eine praktikable Lösung zu

    finden und gibt nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte zu Stornierungs-

    und Umbuchungskosten der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger – RB hat

    jedoch keinen Einfluss auf die zur Anwendung kommenden

    Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.

 

6. RB ist berechtigt, alle anfallenden Umbuchungs- oder Stornierungsentgelte der

    vermittelten Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einzuziehen.

 

7. Zur Vermeidung des Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden daher den

    Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer

    Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

 

 

§ 6

Informationspflichten des Reisevermittlers

 

1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die

    gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB

    und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise,

    Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen,

    Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese

    Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden

    sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1

    BGB ist, wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des

    Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem

    Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.

 

  

§ 7

Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen

 

1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen

    Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für

    den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder

    auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt

    insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des

    Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens

    bei der Abwicklung von Flügen.

2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht

    beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden

    gegenüber dem Anbieter führen.

 

3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich

    anzuzeigen und RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

 

4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere

    Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen

    entgegenzunehmen. RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen

    Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 8

Haftung von RB

 

1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie

    bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer,

    Überschwemmungen, von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.

 

2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den

    Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines

    Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die

    Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. RB

    haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern

    diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. RB

    haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom

    Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von

    Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für

    Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten

    Reisevertrages.

 

3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder

    unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und

    branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RB

    für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober

    Fahrlässigkeit beschränkt.

 

4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes

    oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist

    die Haftung von RB unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung

    für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung

    der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des §

    651w Abs. 4 BGB.

 

5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht

    werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,

    deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und

    auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog.

    Kardinalpflichten). RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit

    dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf

    den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen  

    fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.

 

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für

    die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen

    von RB betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die

    Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB

    ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung  

    ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen

    Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 9

Vermittlungsentgelte

 

1. RB stellt dem Kunden für seine Beratungs- und Serviceleistungen bei der

    Vermittlung von Reise- und/ oder Beförderungsverträgen Entgelte nach Maßgabe

    des Aushangs im Reisebüro bzw. der Anzeige auf der Website von RB oder nach

    Maßgabe einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden in Rechnung. Die

    Vermittlungsentgelte werden im Fall des Nichtantritts der Reise oder Beförderung

    bzw. im Fall der Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn, der Nichtantritt

    bzw. die Stornierung beruht auf einem Verschulden des RB und/ oder dessen

    Erfüllungsgehilfen.

 

2. Die Abwicklung einer Änderung (z.B. Umbuchung) oder Stornierung einer

    bestätigten Buchung auf Kundenwunsch bei dem vom Kunden gewählten

    Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger durch RB, unter Berücksichtigung der

    unter § 5 dargestellten Grundsätze, stellt eine zusätzliche Dienstleistung von RB

    dar, die der Kunde freiwillig in Anspruch nehmen kann. Die Leistung gilt als

    erbracht, wenn die gewünschte Änderung bzw. Stornierung des Vertrages durch

    RB erfolgt ist. Das dafür anfallende Bearbeitungsentgelt wird nach Maßgabe des

    Aushangs bzw. der Angabe im Reisebüro bzw. auf der Website von RB oder nach

    Maßgabe der Vereinbarung zwischen RB und dem Kunden in Rechnung gestellt.

    Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, sofern eine Umbuchung oder

    Stornierung oder Namensänderung wegen des schuldhaften Verhaltens von RB

    und/ oder dessen Erfüllungsgehilfen notwendig war.

 

 

§ 10

Datenschutz

 

1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personen- 

    bezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung

    gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der

    Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung

    verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur

    Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht

    mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO

    aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und  

    Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der

    Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a

    DS-GVO eingewilligt hat.

 

2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB

    hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende

    Betroffenenrechte:

 

    Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16

    DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung

    der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19

    DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf

    Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf

    Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

 

3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB

    unter (E-Mail-Adresse Rsb) oder an die Adresse des RB (Adresse Rsb) wenden.

 

 

§ 11

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

 

1. RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-

    Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor

    einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

 

 

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