Barrierefreies Reisen für Menschen mit Behinderung

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Mexiko · April 2017

Jede/r  kann eine Reise tun -  mit einer detaillierten Planung ist auch das Reisen für Menschen mit Behinderung leicht zu bewältigen und es macht durchaus Spaß! Hier einige Informationen und Tipps, welche die Organisation erleichtern:
Bei der Wahl des Urlaubslandes ist es von Vorteil, sich zu erkundigen, welche Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen in diesem Land vorherrscht. Dies wirkt sich auch auf die behindertengerechten Ausstattung vor Ort aus. Sehr gut werden dabei z.B. England, Amerika, Italien und Österreich bewertet.
Vor Reiseantritt
Geben Sie bei der Planung der Reise bekannt, welche Art der Behinderung Sie haben. Scheuen Sie sich nicht, detaillierte Infos von den ReiseanbieterInnen einzuholen über die baulichen Gegebenheiten der Penison/des Hotels. Erkundigen Sie sich, ob Orientierungshilfen in der Unterkunft vorhanden sind (z.B gut greifbare Türgriffe, Kennzeichnung der Stufen,  Tastatur im Lift in Brailschrift, ein  Leitsytem für blinde und sehbeeinträchtige Personen). Es ist auch sinnvoll, abzuklären,  ob das Personal auf die Bedürfnisse von Frauen und Männern  mit Handicap vorbereitet ist.
Fragen Sie genau nach, wie behindertengerecht die Einrichtung tatsächlich ist – die Bezeichnung „behindertengerecht „wird oft unterschiedlich ausgelegt. So kann es durchaus sein, dass Sie in einer sogenannten behindertengerechten Einrichtung plötzlich mit unüberwindbaren Stufen konfrontiert sind. Gerade für RollstuhlfahrerInnen macht es einen Unterschied, ob nun eine oder drei Stufen vorhanden sind. Dazu ist es auch wichtig, abzuklären, ob ein Lift oder ob Rampen vorhanden sind und ob die  Zimmer mit breiten Türen und Toiletten ausgestattet sind.
Für Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen ist es besonders hilfreich, zu wissen, ob z.B. beim Essen persönliche Bedienung möglich ist und ob die Speisekarte in Brailschrift vorliegt. Informieren Sie sich, ob das Personal über eine gute Ortskundigkeit verfügt (Beschreibung der Wege zu Museen, öffentlichen Verkehrsmitteln). Erkundigen Sie sich, ob Informationen ausser in schriftlicher Form auch mündlich gut weitergeleitet werden können, und ob taktile Pläne vorliegen.
Sind Sie auf Medikamente angewiesen, ist es wichtig, abzuklären, ob sie diese im Reiseland auch tatsächlich erhalten. Ansonsten sollten Sie ausreichend Vorrat mitnehmen.
An- und Rückreise
Als besonderes Service werden von manchen Reiseveranstaltern eigene Abholdienste mit entsprechend ausgestatteten Bussen ect. für Menschen mit Behinderungen, vom Flugzeug oder Bahnhof zur Unterkunft angeboten. Erkundigen Sie sich aber auch, ob es einen Gepäcktransportservice (Gepäckzustellung quasi von Haus zu Haus) gibt. Nutzen Sie die Möglichkeit, bereits bei der Reiseplanung Umsteigehilfen bei Bahn, Flugzeug und Bus anzufordern. Scheuen Sie sich nicht, ansonsten das Personal bei Reiseantritt auf Ihre Behinderung hinzuweisen und entsprechende Vereinbarungen für einen Umstieg zu treffen.
Um bei der geplanten Flugreise unliebsame Überraschungen zu vermeiden,, ist es für RollstuhlfahrerInnen wichtig, im vorhinein abzuklären, ob der Elektrorollstuhl als Sondergepäck verrechnet wird (diese wiegen oft bis zu 100 Kilo und das kann teuer kommen). Der Transport des Rollstuhls ist bei Flug- und Schiffsreisen nicht immer gesichert, es werden Unterschiede zwischen Elektro- und Handrollstühlen gemacht! Informieren Sie sich auch, ob eigene Hebebühnen zum Aus- und Besteigen des Flugzeugs vorhanden sind.
Busreisen scheinen laut Berichten von RollstuhlfahrerInnen aufgrund der mangelnden Ausstattung in den üblichen Bussen nicht sehr geeignet.
Besuch von Museen, Sehenswürdigkeiten, Ausflüge vor Ort
Um selbstständig reisen zu können, ist es sinnvoll, Informationen über öffentliche Verkehrsmittel, Verbindungen und Wegbeschreibungen, einzuholen. Bei einem geplanten Badeurlaub sollten Sie bereits im Vorhinein die Zugänge zum Strand abklären, ob diese auch tatsächlich rollstuhltauglich bzw. gut begehbar sind. Erkundigen Sie sich auch nach den  Einstiegsmöglichkeiten ins Wasser.
Beim Besuch von Museen und anderen Sehenswürdigkeiten bewährt es sich, abzuklären, ob Informationen auch zum Hören, Tasten, ect. vorhanden sind oder ob diese in Brailschrift oder in großer Schrift angeboten werden. In vielen Ländern wird den Begleitpersonen beim Besuch der diversen Einrichtungen kostenloser Eintritt gewährt.
Viele Wanderwege sind auch für RollstuhlfahrerInnen befahrbar, erkundigen Sie sich jedoch, ob Hinweistafeln und Informationen auch in Augenhöhe für RollstuhlfahrerInnen angebracht sind.
Für gehörlose oder gehörbeeinträchtige Menschen ist es wichtig zu wissen, ob Nachrichten (Verspätungen, Gleisänderungen, ect.) auf Bahnhöfen und Flug auch digital angekündigt werden.
Sind die Örtlichkeiten/Einrichtungen nicht behindertengerecht ausgestattet, gilt es für Frauen und Männer mit Behinderung zu überlegen, ob für Sie z.B. ein zeitweises Tragen (bei Stiegen, ins Wasser, ect) akzeptabel wäre und ob Sie sich auf Improvisationsmöglichkeiten einlassen wollen/können.
Weitere Informationen
Mittlerweils gibt es bereits eigene Hotelführer, Infos über behindertengerechte Unterkünfte und auch Reiseanbieter, die spezielle Angebote für Frauen und Männer mit Behinderungen in ihr Programm mit aufgenommen haben.

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