Wichtige Reiseversicherungen

Was tun bei Reiserücktritt, Krankheit & Co.?


Die wichtigsten Reiseversicherungen

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist die Unsicherheit besonders groß: Zahlt beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung, wenn aufgrund einer Quarantäne die Urlaubsreise nicht stattfinden kann? Auf dieser Seite finden Sie die Antwort und erfahren außerdem, welche Reiseversicherungen besonders wichtig sind und auf welche Sie verzichten können. Wir informieren Sie über folgende Reiseversicherungen: 

  • Reiserücktrittsversicherung
     
  • Reiseabbruchversicherung
     
  • Reiseumbuchungsversicherung
     
  • Auslandskrankenversicherung
     
  • Schutzbrief und Mallorca-Police
     
  • Reisegepäckversicherung
     
  • Reiseunfallversicherung
     
  • Reisehaftpflichtversicherung
     
  • Reiserechtsschutzversicherung
     
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Reiserücktrittsversicherung: Leistet sie auch bei COVID-19?


Eine Reiserücktrittsversicherung kann insbesondere bei hochpreisigen Urlaubsreisen sehr sinnvoll sein. Kommt es vor der Reise zu einer Erkrankung, einem Unfall oder gar einem Todesfall in der Familie, so übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person selbst oder eine sogenannte „Risikoperson“ (unter anderem Kinder, Lebenspartner, Eltern und Schwiegereltern) betroffen ist. 


Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch in zahlreichen Fällen, die nicht im Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen. Eine plötzliche Arbeitslosigkeit, die Wiederholung einer wichtigen Prüfung oder eine gerichtliche Vorladung können ebenfalls Gründe sein. Die genauen Bedingungen stellt Ihnen Ihr Anbieter vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung zur Verfügung. 
Einige Besonderheiten ergeben sich aus der Corona-Pandemie. Diese besondere Situation handhabt jeder Versicherungsanbieter anders – eine allgemein gültige Vorschrift gibt es nicht. Daher sollten Sie die Versicherungsbedingungen zusätzlich genau auf folgende Punkte prüfen:


•    Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch im Falle einer Erkrankung an COVID-19? 
In den Versicherungsbedingungen ist häufig von einer unerwarteten „schweren Erkrankung“ die Rede. Dazu gehört in aller Regel nicht die übliche Erkältung mit laufender Nase und Kopfschmerzen. Die Krankheit muss vielmehr so schwer sein, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Fragen Sie gezielt bei Ihrem Anbieter nach, ob eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus abgedeckt ist oder nicht – einige Anbieter haben eine entsprechende Klausel in ihre Bedingungen aufgenommen. 

•    Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei behördlich angeordneter persönlicher Quarantäne?
Manche Anbieter schließen eine Leistung aus, wenn die Quarantäne aufgrund einer Pandemie ausgesprochen wurde – andere haben gerade in Bezug auf COVID-19 eine Klausel in ihre Bedingungen aufgenommen und werben damit. Auch hier gilt: Fragen Sie konkret nach, um sicherzugehen. 

•    Ist der Reiserücktritt möglich, wenn für das Reiseland eine durch Corona bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde? 
In diesem Fall leisten derzeit nur eine Handvoll Versicherer. Informieren Sie sich daher unbedingt vor der Buchung Ihrer Urlaubsreise direkt beim Anbieter. 
 

Ergänzung durch eine Reiseabbruchversicherung


Die Reiserücktrittsversicherung wird häufig zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen – meist im selben Vertrag. Die Reiseabbruchversicherung funktioniert nach einem ganz ähnlichen Prinzip: Hier werden nicht genutzte Reiseleistungen – etwa Kosten für Hotelübernachtungen – erstattet, wenn Sie aus relevanten Gründen eine Reise vorzeitig abbrechen müssen. Auch zusätzliche Rückreisekosten werden von der Reiseabbruchsversicherung übernommen. Diese entstehen zum Beispiel, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls sofort nach Hause reisen und dazu einen nicht geplanten Flug buchen müssen. 


Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter Ihnen im Ernstfall auch sogenannte „Assistance-Leistungen“ anbietet und beispielsweise die außerplanmäßige Rückreise für Sie organisiert.

Weitere Ergänzung: die Reiseumbuchungsversicherung

Ähnlich wie die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung greift auch die Reiseumbuchungsversicherung, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen nicht planmäßig stattfinden kann. In diesem Fall übernimmt die Reiseumbuchungsversicherung die Kosten, die entstehen, weil der Reiseplan geändert (beispielsweise ein neues Flugticket gebucht) werden muss. 
 

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Auslandskrankenversicherung – sinnvoll oder nicht?


Manche Urlauber:innen gehen davon aus, dass sie während ihrer Urlaubsreise durch die eigene Krankenversicherung ausreichend abgedeckt sind. In manchen Fällen ist das tatsächlich so. Jedoch beschränkt sich der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Schengen-Raum. Wer diesen während seiner Reise also zu verlassen plant, sollte auf eine Auslandskrankenversicherung nicht verzichten: Die Kosten für eine medizinische Behandlung sind sonst selbst zu tragen, und die fallen schnell sehr hoch aus.

Hinzu kommt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sich daran orientieren, was notwendige Behandlungen in Deutschland kosten würden. Ist die Behandlung im Ausland teurer, muss die betroffene Person in die eigene Tasche greifen – trotz gesetzlicher Krankenversicherung. Gerade in Ländern wie den USA oder Kanada übersteigen die Behandlungskosten den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland oft bei Weitem.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der medizinische Rücktransport nach Deutschland. Dieser kann notwendig werden, wenn eine Behandlung im Urlaubsland nicht den deutschen Standards entsprechen würde. In manchen Fällen lässt sich auch argumentieren, dass der Genesungsprozess im eigenen Umfeld – also zu Hause – günstiger verlaufen würde. In all diesen Fällen leistet die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise nicht, eine Auslandskrankenversicherung hingegen schon.

Wer privat versichert ist, genießt in der Regel einen umfassenderen Versicherungsschutz. Doch auch hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen: Gibt es möglicherweise Reiseziele, in denen kein Versicherungsschutz besteht? Wird der Rücktransport übernommen und wenn ja, zu welchen Bedingungen?

Schließlich ist für die Einreise in manche Länder – beispielsweise China oder Kuba – eine Auslandskrankenversicherung sogar Voraussetzung. Hier muss ein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen werden; eine Auslandskrankenversicherung erfüllt dieses Kriterium.

Übrigens: Es gibt mittlerweile auch Reisekrankenversicherungen für das Inland. Hier ist aber im Einzelfall gründlich zu prüfen, ob eine solche wirklich sinnvoll ist. Die Reisekrankenversicherung für das Inland übernimmt in der Regel nur die Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohnehin schon trägt – der Nutzen ist also stark begrenzt.

Wann ist ein Schutzbrief für das Auto sinnvoll?


Wenn mitten im Urlaub das Auto liegenbleibt, kann die Stimmung schon einmal kippen. Ein Schutzbrief stellt zumindest sicher, dass keine hohen Kosten entstehen und dass schnelle Hilfe naht: Ein Pannendienst kümmert sich um die Reparatur direkt vor Ort oder schleppt den Wagen ab, damit er in der nächsten Werkstatt repariert werden kann. Auch wenn das Auto geborgen werden muss, weil es beispielsweise in eine Schlucht oder einen Fluss gestürzt ist, hilft der Schutzbrief weiter. 
Dank des Schutzbriefs sind außerdem in aller Regel weitere Kosten abgedeckt, zum Beispiel für:

  • einen Mietwagen, wenn das eigene Auto nicht mehr nutzbar ist
  • ein Hotel, wenn eine Übernachtung am Unfallort notwendig ist
  • Fahrten zurück zum Wohnort oder zum Reiseziel mit anderen Verkehrsmitteln (z. B. Flug, Bahn oder Taxi)


Die Leistungen, die mit einem Schutzbrief abgedeckt werden, überschneiden sich zum Teil mit denen der Auslandskrankenversicherung. Für Krankheitsfälle ist aber die Auslandskrankenversicherung eindeutig die bessere Wahl. 
Vorsicht: Ein Schutzbrief ist in Bezug auf die erstattbaren Kosten meist begrenzt. Prüfen Sie beim Abschluss genau, welche Kosten in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen übernommen werden. Sollen höhere Kosten abgedeckt werden, kommt die sogenannte Mallorca-Police infrage – die, anders als ihr Name vermuten lässt, keineswegs nur für Mallorca gilt. 
 

Lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?


Grundsätzlich klingt eine Reisegepäckversicherung sehr nützlich: Wird das Gepäck gestohlen oder beschädigt – beispielweise durch einen Unfall oder auch einen Brand –, übernimmt die Versicherung die Kosten. Hier gilt es gleich einmal genau nachzufragen, denn viele Anbieter übernehmen nur den sogenannten Zeitwert des Gepäcks – also die Kosten für das, was das Gepäck tatsächlich noch wert ist. Gerade bei bereits getragenen Hemden und gebrauchten Büchern dürfte der Rahmen sich dann in Grenzen halten. Einige Anbieter versichern aber auch zum Neuwert. Fragen Sie daher am besten genau nach.
Weiterhin ist ein Blick auf die Ausschlussbedingungen notwendig. Oft zahlt die Reisegepäckversicherung nämlich nicht, wenn beispielsweise Flugtickets oder Bargeld verschwinden. Für andere Wertsachen können Erstattungsgrenzen gelten, sodass diese nur bis zu einem bestimmten Vertrag versichert sind. 


Halten Sie in den Versicherungsbedingungen außerdem Ausschau danach, ob der Versicherer auch bei „grober Fahrlässigkeit“ zahlt. Die Ansprüche an den Reisenden, selbst auf sein Gepäck zu achten, sind nämlich sehr hoch: Bisweilen wurde schon grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wenn der Koffer nicht in der Hand gehalten oder im Schlaf die wertvolle Uhr vom Handgelenk gestohlen wurde. Und wer sein Gepäck vergisst oder selbst verliert, dem erstattet die Reisegepäckversicherung keine Kosten. 


Tipp: Wenn Sie über eine Hausratversicherung verfügen, prüfen Sie, ob Ihr Gepäck auf Reisen eventuell bereits über diese Versicherung abgesichert ist. 
 

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Reiseunfallversicherung meist nicht sinnvoll


Eine Unfallversicherung leistet, wenn aufgrund eines Unfalls eine Invalidität zurückbleibt, wenn also die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person dauerhaft beeinträchtigt ist. 
Viele Menschen haben zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung. Das ist in der Regel auch sinnvoll, denn der gesetzliche Unfallschutz gilt nur für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder im Zusammenhang mit der Arbeit ereignen. Unfälle in der Freizeit oder gar im Urlaub sind also nicht abgedeckt. 

Spezielle Reiseunfallversicherungen sind unnötig, wenn bereits eine private Unfallversicherung besteht, denn letztere gilt in der Regel weltweit und ständig – prüfen Sie zur Sicherheit dennoch die Versicherungsbedingungen. Eine Reiseunfallversicherung muss hingegen auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden und leistet auch nur innerhalb dieses Zeitraums – und das häufig zu deutlich schlechteren Konditionen.
 

Wer braucht eine Reisehaftpflichtversicherung?


Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie grundsätzlich davor, für Schäden aufkommen zu müssen, die Sie unbeabsichtigt an anderen Personen oder deren Eigentum verursacht haben. Da die Kosten für solche Schäden schnell in die Höhe schießen können, ist eine Haftpflichtversicherung fast immer empfehlenswert. 
Bei der Reisehaftpflichtversicherung verhält es sich ähnlich wie mit der Reiseunfallversicherung: Viele Menschen haben bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ausreichenden Schutz bietet. Zu prüfen ist hier allerdings, ob und inwieweit diese mit „weltweiter Deckung“ abgeschlossen wurde und somit auch im Ausland gilt. 

Nur wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht oder der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist, empfiehlt sich eine Reisehaftpflichtversicherung. 
 

Reiserechtsschutzversicherung nur bedingt nützlich


Auf eine Rechtsschutzversicherung legen viele Menschen wert, schließlich übernimmt diese die – oft hohen – Kosten, wenn anwaltliche Beratung oder gar ein Rechtsstreit notwendig werden. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Urlaubsreisen entstehen, sind über eine Rechtsschutzversicherung mit den entsprechenden Bausteinen bereits abgesichert: Die private Rechtsschutzversicherung gilt zum Beispiel auch für das Vertragsrecht (das für Verträge mit einem Reiseanbieter relevant ist), der Baustein Verkehrsrechtsschutz deckt auch Hilfe bei einem Unfall im Urlaub ab. 

Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung auch im Ausland bzw. auch für Ihr gewähltes Reiseziel und zeitlich unbegrenzt gilt. Ist das der Fall, benötigen Sie keine zusätzliche Reiserechtsschutzversicherung.
Verfügen Sie hingegen über keine Rechtsschutzversicherung und möchten Sie diese auch nicht abschließen, sondern sich einfach während Ihrer Urlaubsreise gut abgesichert wissen, dann kann eine Reiserechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Auf das ganze Jahr umgerechnet ist eine solche Versicherung jedoch deutlich teurer. 

Ein abschließender Tipp: Zögern Sie nicht, in Bezug auf sämtliche Reiseversicherungen bei Ihrem Anbieter gezielt nachzufragen, ob und inwieweit Ihre Urlaubsreise vom Versicherungsschutz umfasst ist – damit Sie Ihren Urlaub sorgenfrei genießen können.