Seit 1. August müssen alle Reiserückkehrer unabhängig von der Art des Verkehrsmittels, einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Die neuen Einreiseregeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Die digitale Einreiseanmeldung* wird nur bei der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet benötigt.
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