Wichtige Infos über Russland

Wichtige Infos über Russland

Beste Reisezeit:
Je nach Zielgebiet sind Frühling und Sommer die günstigsten Zeiten.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste, die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen, versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist auf folgende Reisebeschränkungen hin:
Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko
Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der Botschaft Moskau rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der Georgischen Heerstraße (A 301), die Nordossetien (Russland) mit Georgien verbindet sowie der Grenzübergang Samur an der Grenze zwischen Dagestan (Russland) und Aserbaidschan sind inzwischen wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Allerdings können erhebliche Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere sind jedoch die Reisehinweise für den Nordkaukasus zu beachten.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet. Anderes gilt nur in besonders geregelten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien.
Terrorismus / Kriminalität:
Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen. Ein Terroranschlag auf dem Moskauer Flughafen Domodedowo forderte am 24. Januar 2011 Dutzende Menschenleben, über 100 wurden verletzt. Am 29. März 2010 ereigneten sich in der Moskauer Metro zwei Sprengstoffexplosionen, dabei wurden Dutzende Menschen getötet.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.

Impfbestimmungen:
Bei der Direkteinreise aus Europa bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie.
In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Typhus/FSME/Japanische Enzephalitis/Tollwut.
Malaria:
Ein sehr geringes Risiko besteht in einigen Gebieten mit starker Migration aus den südlichen Ländern. Schutz vor Mückenstichen durch langärmelige Kleidung, Sprays, Cremes, Lotionen, Mosquitonetze, etc. ist empfohlen.
Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber:
In einigen Landesteilen besteht das Risiko einer Infektion mit dem Krim Kongo-Virus v.a. im Süden des Landes. Krim-Kongo-hämorrhagisches Fiebers (CCHF) betrifft im Wesentlichen die örtliche Bevölkerung. Die Erkrankung ist vor allem in Regionen Südosteuropas, Asiens und Afrikas verbreitet. Übertragen wird die Infektionskrankheit durch Zecken, bei Schlachtarbeit an infizierten Tieren oder direkt von Mensch zu Mensch nach Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen. Gefährdet sind also in erster Linie z.B. in der Landwirtschaft beschäftigte Personen, Camper oder medizinisches Personal bei ungeschütztem Umgang mit CCHF-Patienten. Bei Aufenthalt in Risikoregionen kann durch geeignete Insektenschutzmittel für Haut und Kleidung das Infektionsrisiko durch Zecken minimiert werden. Kontakt zu frischem Fleisch von Schafen und Ziegen sollte in den Risikogebieten vermieden werden.
Trichinose:
Vereinzelte Trichinose Erkrankungen werden über das Jahr hinweg aus Sibirien gemeldet. Die Infektion wurde durch den Verzehr von Wildfleisch (Braunbär, Polarbär, Waschbär, Fuchs, Wolf, Luchs und Walross) erworben. Daher wird Reisenden geraten kein unzureichend gegartes Fleisch zu verzehren. Bei vollständig durchgebratenem oder abgekochtem Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
Tollwut:
Allgemein besteht ein erhöhtes Tollwut-Risiko, insbesondere durch Haustiere (v.a. Hunde) aber auch durch Fledermäuse. In der Region Stavropol ist die Anzahl der gemeldeten Fälle in den vergangenen Jahren angestiegen. Bei längeren oder ländlichen Aufenthalten wird daher vorsorglich eine Tollwut-Impfung empfohlen. Bei einer Bissverletzung im Land sollte eine geeignete Versorgungseinrichtung aufgesucht werden, in der wirksame und moderne Impfstoffe verwendet werden und Hyper-Immunglobuline vorhanden sind. Auskünfte können über die deutsche Botschaft im Land erteilt werden.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Amtssprache:
Russisch

Hauptstadt: Moskau

Währung:
Rubel

Landesvorwahl:
007

Zeitverschiebung:
MEZ +2h bis +12h

Stromversorgung:
220 Volt, ein Adapter ist erforderlich

Adresse der Botschaft:
Botschaft der Russischen Föderation
10117 Berlin
Unter den Linden 63-65
Tel: +49 30 229111029
Fax: +49 30 2299397
info@Russische-Botschaft.de
www.russische-botschaft.de