Busrundreise Teneriffas Naturschätze
Inklusivleistungen
- Flug mit renomierter Fluggesellschaft nach Teneriffa und zurück
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Alua Parque San Antonio (Landeskategorie) im Doppelzimmer
- Halbpension
- Umfangreiches Ausflugsprogramm (Wert: ca. € 540,- pro Zimmer) bestehend aus:
- Stadtführungen in Santa Cruz de Tenerife, Los Silos, Garachico, Icod de los Vinos, Puerto de la Cruz und La Laguna
- Besichtigung mit Führung: Botanischer Garten "Palmetum“, Bananenplantage, Zigarrenproduktion, Aloe Vera Farm und Weinmuseum „Casa del Vino“ mit Weinverkostung
- Panoramafahrten in Santa Cruz de Tenerife und im Teide Nationalpark
- Besuch des Wochenmarktes in Santa Cruz de Tenerife
- Leichte Wanderung durch die Wälder des Naturparks Teno
- Deutsch sprechende Reiseleitung
- Zug zum Flug in der 2. Klasse inkl. ICE-Nutzung
nicht inkludierte Leistungen
- Flexibler Storno & Umbuchung gegen geringe Gebühr bis 15 Tage vor Reisebeginn für Abreisen bis 31.10.24* (ausgenommen Linienflüge, xsonnenklar.TV-Angebote, Rundreisen und Kreuzfahrten)
Zug zum Flug
Verpflegung
Halbpension in Ihrem 4-Sterne-Hotel Alua Parque San Antonio:
- Frühstück und Abendessen in Buffetform
Wunschleistung
Zubuchbar:
- Halbpension Plus
- Einzelzimmer
Lage
Ihr 4-Sterne Hotel liegt ruhig und oberhalb von Puerto de la Cruz. Der dunkle Sandstrand 'Playa Jardin' ist ca. 1,5 km entfernt. Das Stadtzentrum befindet sich in ca. 2 km Entfernung. Bars und Restaurants sind fußläufig in ca. 10 Minuten zu erreichen. Die Flughäfen Tenerife Norte und Tenerife Sur liegen in ca. 27 km bzw. ca. 90 km Entfernung.
Ausstattung
Das Hotel mit 250 Zimmern verfügt über eine Rezeption, ist teilweise mit Lifts ausgestattet, Internetecke (gegen Kaution), WLAN (inklusive) in gesamten Gebäude, ein Buffetrestaurant, 2 Bars, Aufenthalts,- und Gepäckraum. Die gepflegte Außenanlage mit Garten verfügt über eine Sonnenterrasse, einen Süßwasserpool und Palmen. Liegen und Sonnenschirme sind am Pool nach Verfügbarkeit inklusive. Badetücher erhalten Sie am Pool gegen Kaution.
Unterbringung
Doppelzimmer: Die komfortablen und geräumigen Doppelzimmer (ca. 30 m²) sind ausgestattet mit Bad/WC, Föhn, Minikühlschrank, Sat.-TV, Telefon, WLAN (inklusive), Mietsafe und Balkon oder Terrasse.
Die Einzelzimmer sind wie die Doppelzimmer ausgestattet, nur etwas kleiner (ca. 20 m²).
Sport/Unterhaltung/Wellness
Inklusive: Tischtennis, Boccia
Gegen Gebühr: Billard
Verpflegung
Halbpension:
• Frühstück und Abendessen in Buffetform
Halbpension Plus:
• Frühstück und Abendessen in Buffetform
• 0,25 l Wasser und 0,25 l Wein zum Abendessen
- Regionsbeschreibung
- Ihre Urlaubsregion: Teneriffa
Teneriffa, die Insel des ewigen Frühlings, erwartet Sie mit einer atemberaubenden landschaftlichen Vielfalt. Von üppiger, subtropischer Vegetation im Norden, bis zum wüstenähnlichen Süden hat die größte Insel der Kanaren viel für Naturliebhaber zu bieten. Entdecken Sie die bizarre Kraterlandschaft im „Parque National del Teide“ und lassen Sie sich von der Aussicht vom höchsten Berg Spaniens, dem „Pico del Teide“, beeindrucken. Ruhe und Entspannung finden sie anschließend an einer der unzähligen Badebuchten, vor allem im Süden der Insel.
Ihr Urlaubsort: Puerto de la Cruz
Am Rande des Orotavatals liegt das Urlaubszentrum des Nordens: Puerto de la Cruz. Der Ferienort besticht durch seine kleinen, lebendigen Straßen und Märkte. Die Uferpromenade und der Hafen laden mit Ihren zahlreichen Läden zum Bummeln ein. Am Abend findet man hier auch eine große Auswahl an Bars, Restaurants und Clubs. Zwei Strände flankieren die Ortschaft: der dunkle, feinsandige „Playa Jardin“ im Westen und der Lavastrand „Playa Martianez“ mit schöner Promenade im Osten von Puerto de la Cruz. - Reiseverlauf
- Reiseverlauf (Anreise Freitag):
1. Tag: Anreise. Flug nach Teneriffa und Transfer in Ihr 4-Sterne-Hotel Alua Parque San Antonio
2. Tag: Puerto de la Cruz. Tag zur freien Verfügung.
Genießen Sie Ihr 4-Sterne-Hotel Alua Parque San Antonio und nehmen Sie am Begrüßungstreff Ihrer Meeting Spain Reiseleitung teil.
3. Tag: Nationalpark Teide – Santiago del Teide - Tierra del Trigo
Der heutige Tag führt zum Highlight Teneriffas, dem Nationalpark Teide. Auf dem Weg machen Sie einen Zwischenstopp am Aussichtspunkt Mirador Humboldt, der einen spektakulären Blick auf den Teide und das Orotavatal bietet. Anschließend geht es hoch in die Berge. Nach einem kurzen Besuch im Besucherzentrum des Nationalparks können Sie während einer Panoramafahrt die spektakuläre Vulkan- und Kraterlandschaft bestaunen. Bei einem Spaziergang am Fuße des Teide, dem höchsten Berg Spaniens, können Sie die bizarre Lava- und Vulkanlandschaft hautnah erleben. Es erwarten Sie einzigartige Felsformation, wie z. B. die Roques de Garcia, die auch als „Finger Gottes“ bekannt sind. In Santiago del Teide können Sie bei einem gemeinsamen Mittagessen (optional) die traumhafte Umgebung genießen oder den Ort auf eigene Faust erkunden. Am Nachmitttag steht eine ca. 30-minütige Wanderung durch die Ausläufer des Tenogebirges auf dem Programm. Entdecken Sie dabei die einzigartige Flora des Teno Naturparks. Auf der Rückfahrt erwartet Sie bei einem Halt am Mirador de El Lance ein atemberaubender Blick über das Orotavatal und die Küste Teneriffas.
4. Tag: Puerto de la Cruz. Tag zur freien Verfügung.
Wir empfehlen einen Besuch des weltberühmten Loro Parque. Den Namen verdankt der Park den Papageien: Hier finden Sie die größte Papageiensammlung der Welt mit über 300 verschiedenen Arten! Das Pinguinarium, eine aufwendig angelegte künstliche Eislandschaft, ist die größte weltweit! Ebenso erwarten Sie der längste Haifischtunnel (18 m lang) und ein riesiges Aquarium. Im Loro Parque kümmert man sich um vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Papageien, Pinguine und Berggorillas. Mit Ihrem Besuch leisten auch Sie einen Beitrag dazu. Die Gesamtfläche des Parks beträgt ca. 135.000 qm und besitzt eine einzigartige und farbenprächtige Vegetation, welche Ihnen den Eindruck vermittelt, sich direkt im Tierparadies zu befinden. Sie werden begeistert sein.
5. Tag: Aloe Vera - Santa Cruz de Tenerife – La Laguna
Ihre Rundreise startet in Güimar mit dem Besuch einer Aloe Vera Farm mit ca. 7000 Aloe Vera Pflanzen. Lassen Sie sich in die Welt der Herstellung und Verarbeitung dieser „Wunderpflanze“ verführen.Im Anschluss erkunden Sie die Inselhauptstadt Santa Cruz de Tenerife. Bei einem Rundgang durch die Altstadt kommen Sie an zahlreichen architektonischen Highlights der Stadt vorbei, z. B dem Kongress- und Konzertsaal Auditorio de Tenerife, der Burg San Juan Bautista, die auch als Schwarze Festung bezeichnet wird und an dem einzigartigen Naturschwimmbad Piscinas César Manrique. Erkunden Sie anschließend den botanischen Garten Palmetum, der die größte Palmensammlung Europas beherbergt. Auf dem Wochenmarkt können Sie sich Ihr Mittagessen an einem der vielen Stände selbst aussuchen.Danach steht eine Stadtführung in La Laguna auf dem Programm. Erkunden Sie die geschichtsträchtige Stadt mit den historischen Gebäuden und prächtigen Sakralbauten. Der Tag klingt mit einem Museumbesuch und einer Weinprobe in der „Casa del Vino“ in El Sauzal aus.
6. Tag: Los Silos – Garachico - Icod de los Vinos - Realejos - Puerto de la Cruz
Der Tag führt Sie in die malerischen Dörfer im Nordwesten der Insel. Am Mirador Punta de Teno, dem nordwestlichsten Punkt der Insel, können Sie bei gutem Wetter die Nachbarinseln La Gomera und La Palma sehen. Im Anschluss besuchen Sie eine Bananenplantage und erfahren mehr über die Bananenproduktion auf Teneriffa. Auch eine kleine Verkostung darf hier nicht fehlen. Bei der Besichtigung von Los Silos können Sie unter anderem das Skelett eines 15 Meter langen, gestrandeten Wals bestaunen. Weiter geht es in das malerische Städtchen Garachico wo Sie hautnah die Herstellung handgerollter kanarischer Zigarren in einer familiengeführten Zigarrenwerkstatt erleben. Am Nachmittag noch geht es nach Icod de los Vinos wo sie während einer kurzen Stadtführung den ältesten Drachenbaum der Kanaren bestaunen können. Nach einem typisch kanarischen Mittagessen (optional) begeben Sie sich zurück nach Puerto de la Cruz. Den nächsten Zwischenstopp haben vor Ihnen schon zahlreiche hochrangige Persönlichkeiten wie z.B. Bill Clinton gemacht: Sie besuchen das ehemalige kanarischen Kloster El Monasterio mit einer Fläche von ca. 100.000 qm. Lassen Sie die historische Atmosphäre und die imposante Aussicht auf sich wirken. Der Tag endet mit einer Stadtführung in Puerto de la Cruz wo Sie unter anderem auch die berühmten Meeresschwimmbäder Lago Martianez von außen bewundern werden.
7. Tag: Puerto de la Cruz. Tag zur freien Verfügung.
Wir empfehlen einen Besuch der weltberühmten Meerwasserschwimmbäder Lago Martianez. Die Anlage besteht aus siebenkünstlichen Meerwasser-Pools und einem großen See. Des Weiteren gibt es dort Gärten, Terrassen, Inseln, Aussichtspunkte, Sonnendecks, Kultureinrichtungen, Bars und Restaurants.Die Qualität und die Schönheit der Anlage bieten dem Besucher ideale Bade- und Erholungsmöglichkeiten. Dank des milden Klimas der Kanarischen Inseln kann sie ganzjährig genutzt werden.
8. Tag: Abreise. Transfer zum Flughafen und Rückflug.
Oder verlängern Sie Ihren Aufenthalt um weitere 7 Nächte im 4-Sterne-Hotel Alua Parque San Antonio. - Sonstiges
Änderungen vorbehalten. Maßgeblich ist die Reisebestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
Sterneklassifizierung der Unterbringung nach Landeskategorie.
Die angegebenen Zimmergrößen bezeichnen, falls nicht näher definiert, immer die nutzbare Fläche des Zimmers mit Balkon oder Terrasse.
Einreisehinweise für Spanien
Bei allen Reisen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Damit müssen auch Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Spanien ist grundsätzlich gestattet. Bei Anreise aus Ländern, die von den spanischen Behörden als Risikogebiete eingestuft wurden, müssen besondere Vorschriften beachtet werden (s. 'Test-Bestimmungen'). Bis einschließlich 03.04. betrifft dies neben Deutschland auch Österreich. Die Schweiz (Nicht-EEA-Mitglied) wird nicht auf der Ausnahmeliste der Drittstaaten geführt und müsste demnach auch als Risikogebiet gelten.
An den Grenzen erfolgt eine umfassende Gesundheitskontrolle (u.a. Temperaturmessung). Personen mit einer erhöhten Temperatur (über 37,5°C) oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten werden einer näheren Untersuchung unterzogen. Eine Einreise ist auch auf dem Landweg über Frankreich und Portugal möglich. Die spanischen Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Autonome Regionen haben die Befugnis zusätzliche eigene Anmeldeerfordernisse zu erlassen.
Einreiseformulare
Alle (auch Minderjährige unter 12 Jahren) Flugreisenden müssen vor Reiseantritt ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Dies kann auch über die kostenlose SpTH-Apperfolgen. Der QR-Code kann frühestens 48 Stunden vor Einreise erstellt werden. Die Vorgehensweise wird hier von spanischen Behörden erklärt (mit Video).
Transit
Die Durch- und Weiterreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten ist gestattet, Reisende müssen jedoch ein Einreiseformular ausfüllen.
Bei COVID-19-Symptomen können Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.
Für eine Weiterreise nach Portugal sind die Einreisebestimmungen Portugals zu beachten.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für bereits geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Quarantäne bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
PCR-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
PCR-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
PCR-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
PPCR-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
Schnelltest bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
Schnelltest auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
Schnelltest-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
TMA-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
TMA-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
TMA-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Test für Einreise erforderlich
Ja / trifft zu
LAMP-Test bei Einreise vorzulegen
Ja / trifft zu
LAMP-Test auch bei Einreise durchführbar
Nein /Trifft nicht zu
LAMP-Testverpflichtung bei Einreise
Nein /Trifft nicht zu
Anmerkungen zu Tests
Der Test muss auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und kann sowohl in Papierform (Originaldokument), als auch digital mitgeführt werden und muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors sowie das negative Testergebnis. Außerdem muss der Test in der schon vorgeschriebenen App oder Website vor Einreise hinterlegt werden. Personen, die keinen Test bei Einreise vorweisen können, müssen mit einer Strafe von bis zu 6.000 Euro rechnen.
Bei Inlandsreisen zwischen dem spanischen Festland und den Kanaren/ Balearen bestehen ebenfalls Test- und Registrierungspflichten. Bei Einreisen auf dem Landweg aus Frankreich bestehen Ausnahmen für Grenzpendler.
Vollständige Impfung für grundsätzliche Einreise nötig
Nein /Trifft nicht zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu
Anmerkungen zu Impfungen
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Spanien werden solche Informationen z.B. über die regierungseigene Webseite zur Verfügung gestellt.
Geimpfte Personen aus allen Ländern dürfen nach Spanien einreisen. Sie müssen hierbei einen vollständigen Nachweis einer COVID-19-Impfung vorlegen. Der Impfstoff muss von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt sein. Der Impfnachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat sowie die zuständige Stelle. Der Nachweis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Der Ausnahmezustand wurde im Mai aufgehoben, in den Autonomen Gemeinschaften kommt es jedoch zu jeweils unterschiedlichen Beschränkungen. Verschiedene Regionen und Kreise haben Ausgangssperren verhängt, welche in der Regel von 1 Uhr bis 6 Uhr greifen.Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen findet sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Private Treffen in der eigenen Wohnung sind zwischen 2 Haushalten wieder erlaubt. In Madrid keine Gebiete und Gemeinden mehr von Bewegungsbeschränkungen betroffen (s. Karte). Restaurants dürfen die Außen-und Innenbereiche wieder öffnen, eine Sperrstunde gilt ab 1 Uhr. In den Außenbereichen dürfen 8 Personen sitzen und in den Innenräumen sind sechs Personen zugelassen. Weitere Einzelheiten stellt die Comunidad de Madrid zur Verfügung.
Die Regionalregierungen aller autonomen Gemeinschaften können eigenständig diverse Maßnahmen ergreifen, je nach Region gibt es abweichenden Regelungen (s. Lockdown). Aufgrund örtlicher Infektionsherde können jederzeit Mobilitätsbeschränkungen (etwa bzgl. touristischer Einreisen, Transit zur Weiterreise in nicht betroffene Gebiete, etc.) eingeführt werden. Es wird allen Reisenden, innerhalb des Landes, empfohlen einen Nachweis (bspw: Arbeitgeberbescheinigung) über die Weiterreise zu dem Zielort mitzuführen.
Reisen auf die Kanaren und die Balearen sind vom spanischen Festland weiterhin möglich.
Lockdown
Je nach Infektionsgeschehen können die Regelungen in den Regionen abweichen.
Hygiene-/Abstandsregeln
In öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Darüber hinaus gilt ein landesweitesRauchverbot an Orten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Weiterhin ist der Alkoholkonsum im Freien untersagt. Im Rahmen des Ausnahmezustandes dürfen sich maximal sechs Personen in privaten Haushalten treffen.
In den Regionen Murcia und Valencia dürfen sich im Innenbereich, wie auch im Außenbereich, maximal 10 Personen treffen.
Geschäfte
Geschäfte haben unter Einhaltung von Hygiene-und Sicherheitsregeln geöffnet. Die Kontaktinformationen der Kunden müssen bis zu 4 Wochen zum Zwecke der Rückverfolgung aufbewahrt werden.
Gastronomie
In Restaurants und anderen gastronomischen Betriebe gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Mit einer Maskenpflicht ist zu rechnen. Die Sperrstunde kann in den Regionen unterschiedlich sein.
Hotellerie
Mit verschärften Maßnahmen sind Hotels und Beherbergungsunterkünfte wieder geöffnet. Es gelten Auslastungsbeschränkungen in den Gemeinschaftsbereichen und Innenbereichen von Restaurants von 50%. Bei Positivtestungen und einer einhergehenden Verlängerung der Quarantäneunterkünfte kann es aufgrund hoher Auslastung zu Engpässen beim Suchen und Finden einer Unterkunft kommen.
Veranstaltungen
Es gelten unterschiedliche, regionale Bestimmungen. Bei den meisten Großveranstaltungen gilt Maskenpflicht.
Sport & Freizeit
Strandsport ist mit Mindestabstand von 2 Metern erlaubt. Fitnesscenter haben mit Kapazitätsbeschränkung und unter Einhaltung von Hygieneregeln geöffnet. Unter Umständen werden Kontaktinformationen zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahrt.
Nachtclubs und Discotheken dürfen unter Einhaltung der 3G-Regeln öffnen.
In vielen Küstenorten dürfen die Strände zurzeit nachts nicht betreten werden.
Transport
Städtische und interregionale Verkehrsdienste (d.h. Busse und Züge) haben den Betrieb wieder aufgenommen, es kommt aber weiterhin zu Einschränkungen. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Verkehrsbetriebe müssen Kontaktinformationen der Fahrgäste zum Zwecke der Rückverfolgung bis zu 4 Wochen aufbewahren.
Flugbetrieb
Die großen Flughäfen Madrid und Barcelona sowie Malaga und Valencia sind mit verringerten Kapazitäten geöffnet. Zahlreiche Hygiene-und Abstandsregeln inkl. Maskenpflicht gelten an spanischen Flughäfen. Zusätzlich sind Wärmebildkameras zur Temperaturmessung installiert.
Sonstiges
Bei einem positiven COVID-19-Test sollten Reisende in ihrer Unterkunft bleiben und die entsprechende Hotline anrufen (Andalusien: +34 955 545 060; Balearen: +34 971 211 991; Kanaren: +34 928 301012 für Gran Canaria, +34 922 470012 für Santa Cruz de Tenerife; Katalonien: +34 933 039 944). Eine Isolation ist nicht mehr vorgesehen.
Bei Verdachtsfällen ist es nicht erforderlich, eine Meldung zu unternehmen.
PCR-Test für Ausreise erforderlich
Nein /Trifft nicht zu
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Abreiseort risikofreies Gebiet laut RKI
Ja / trifft zu
Abreiseort Risikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Hochrisikogebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Abreiseort Virusvarianten-Gebiet laut RKI
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung vor Abflug nach Deutschland
Ja / trifft zu
Testverpflichtung vor Einreise auf Land- und Seeweg
Ja / trifft zu
Anmerkung zu Tests vor der Einreise
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Spanien (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Testverpflichtung nach Einreise per Flug
Nein /Trifft nicht zu
Testverpflichtung nach Einreise auf Land-/Seeweg
Nein /Trifft nicht zu
Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Vollständige Impfung zur Umgehung der Quarantäne
Ja / trifft zu
Vollständige Impfung zur Umgehung der Tests
Ja / trifft zu